Integrierte Gesundheitsversorgung Kanton Luzern IGeL

Grundlagen

Der Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern 2024 zeigt mit der Vision «Gesundheitsversorgung 2035 ff.» auf, wo der Kanton angesichts der diversen Herausforderungen in den nächsten Jahren seine Prioritäten für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung setzen will.

Auf dieser Basis hat das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) im Jahr 2025 in einem partizipativen Prozess mit Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern die Strategie integrierte Gesundheitsversorgung Kanton Luzern (IGeL) 2035 ff. erarbeitet. Die Strategie und die dazugehörigen Unterlagen (Aktionsplan 2026-2030, Förderprogramm 2026-2030, Forum) wurden im Dezember 2025 durch die Gesundheits- und Sozialdirektorin verabschiedet:

Strategie und Zielbild

Aktionsplan

Förderprogramm

Forum

 

Weitere Unterlagen

 

Förderprogramm

Ab Januar 2026 lanciert das GSD das Förderprogramm integrierte Gesundheitsversorgung 2026-2030. In diesem Rahmen werden Projekt in den folgenden drei Förderbereichen unterstützt:

  • Auf- und Ausbau von Gesundheitszentren
  • Auf- und Ausbau von regionalen Gesundheitsnetzwerken
  • Auf- und Ausbau von spezialisierten Gesundheitsnetzwerken

Mehr Informationen finden Sie im Grundlagen zum Förderprogramm

 

Förderrunden

Im Jahr 2026 sind zwei Förderrunden vorgesehen. Eingaben von Projektskizzen und Gesuchen sind ab dem 1. Januar 2026 möglich.

  Förderrunde 1 Förderrunde 2 
Gesuch einreichen 1. Januar bis 31. März 2026 15. Juni bis 31. August 2026
Entscheid durch GSD Juni 2026 November 2026

Die Termine für die Förderrunden in den kommenden Jahren werden frühzeitig bekannt gegeben. Das GSD behält sich vor, in weiteren Förderrunden thematische/regionale Schwerpunkte zu setzen und/oder ausgewählte Projekte/Initiativen zu einer Projekteingabe zu motivieren. Allfällige Anpassungen am Förderprogramm, die die Förderrunde 2 betreffen, werden Anfang Juni 2026 kommuniziert.

 

Gesuch einreichen

Vor einer Gesuchseingabe im Rahmen des Förderprogramms IGeL (Integrierte Gesundheitsversorgung Kanton Luzern) wird eine Kontaktaufnahme mit der Koordinationsstelle (igel.gsd@lu.ch, 041 228 58 03) empfohlen.

Antragsformular

Checkliste Projektbeschrieb

 

Projektskizze einreichen

Bei Unsicherheiten, ob ein Projekt den Förderkriterien entspricht, kann eine Projektskizze eingereicht werden. Die Eingabe einer Projektskizze ist jederzeit möglich. Anhand der Skizze gibt die Koordinationsstelle innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung, ob sich das Projekt grundsätzlich zur Förderung eignet oder nicht. Eine positive Rückmeldung stellt kein Präjudiz für eine Projektunterstützung dar.

Vorlage Projektskizze

 

Vernetzung von interessierten Akteurinnen und Akteuren

Könnten Sie sich eine Mitwirkung in einem Projekt vorstellen, ohne selber den Lead in der Projektlancierung zu übernehmen? Gerne dürfen Sie sich bei der Koordinationsstelle melden, damit wir Sie nach Möglichkeit mit passenden Projekten oder anderen interessierten Akteurinnen und Akteuren vernetzen können.

 

Informationsveranstaltungen zum Förderprogramm

Im Januar 2026 fanden drei Informationsveranstaltungen inkl. Fragerunden zum Förderprogramm statt. Die gestellten Fragen wurde im FAQ aufgenommen.

Praesentation_Informationsverantaltung_Foerderprogramm

 

FAQ zum Förderprogramm

Mit dem Start des Förderprogramms werden Fragen rund um die Förderbereiche, die Förderkriterien und den Prozess zur Gesuchseingabe entstehen. Um allen Interessierten einen einfachen und transparenten Zugang zu den wichtigsten Informationen zu ermöglichen, führen wir eine Liste mit Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Diese Liste wird fortlaufend ergänzt.

  • Wie unterscheiden sich Gesundheitszentren und Gesundheitsnetzwerke?

    Unter einem Gesundheitszentrum wird eine Organisation verstanden, die interdisziplinäre und interprofessionelle Gesundheitsdienstleistungen (gesundheitsfördernd, präventiv, medizinisch, therapeutisch, pflegerisch) anbietet mit dem Ziel, eine niederschwellige, wohnortsnahe und gut koordinierte Grundversorgung mit einem bedarfsgerechten Leistungsspektrum sicherzustellen – aus einer Hand, jedoch nicht zwingend unter einem Dach.

    Unter einem Gesundheitsnetzwerk wird eine verbindliche, institutionalisierte Zusammenarbeit von Fachpersonen und Organisationen verstanden. Das Gesundheitsnetzwerk verfolgt das Ziel, die vorhandenen Ressourcen zu bündeln und koordiniert für eine bedarfsgerechte und effiziente Grundversorgung der Bevölkerung eines Einzugsgebiets respektive eine spezialisierte Versorgung zu einem spezifischen Krankheitsbild, einem Lebensereignis (z.B. Geburt) und/oder für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe einzusetzen.

  • Wie stehen Gesundheitszentren und Gesundheitsnetzwerke zueinander?

    Unter einem Gesundheitszentrum wird eine Organisation verstanden, die interdisziplinäre und interprofessionelle Gesundheitsdienstleistungen  anbietet mit dem Ziel, eine niederschwellige, wohnortsnahe und gut koordinierte Grundversorgung mit einem bedarfsgerechten Leistungsspektrum sicherzustellen – aus einer Hand, jedoch nicht zwingend unter einem Dach. Das Gesundheitszentrum soll darüber hinaus mit weiteren Leistungserbringenden und Organisationen der Gesundheitsversorgung (und allenfalls weiterer Bereiche wie z.B. Bildungs- und Sozialwesen) vernetzt sein. Ein Gesundheitszentrum ist somit auch eine Organisation in einem (oder mehreren) bestehenden Gesundheitsnetzwerk(en).
  • Wie sind die Kriterien eines Gesundheitszentrums resp. eines Gesundheitsnetzwerks zu verstehen?

    Das Förderprogramm beschreibt in Kapitel 2 die zentralen Elemente eines Gesundheitszentrums respektive eines Gesundheitsnetzwerks. Diese Beschreibungen sind als Zielzustand zu verstehen. Das heisst, dass ein Projekt zum Aufbau eines Gesundheitszentrums respektive eines Gesundheitsnetzwerks diese Elemente bei Projektbeginn noch nicht erfüllen muss. Das Projekt sollte so konzipiert sein, dass es diesem Zielzustand über die Projektlaufzeit sicht- und messbar näherkommt.
  • Werden nur Projekte unterstützt, die sich an chronisch oder mehrfach erkrankte Personen richten?

    Von einer integrierten Gesundheitsversorgung profitieren chronisch und mehrfach erkrankte Personen ganz besonders, weil sie wiederkehrend und vergleichsweise häufig Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen und mit vielen Fachpersonen in Kontakt stehen. Daher ist die Verbesserung der Versorgung dieser Zielgruppe ein wichtiges Anliegen der Strategie IGeL.

    Die integrierte Gesundheitsversorgung umfasst aber auch die Prävention und Gesundheitsförderung. Die Vernetzung der Leistungserbringenden und Fachpersonen über den gesamten Behandlungspfad soll die Qualität der Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung verbessern. Daher können auch Projekte eingereicht werden, die die Versorgung für andere Zielgruppen fokussieren (z.B. spezialisierte Gesundheitsnetzwerke rund um ein Lebensereignis).

  • Werden Projekte in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung unterstützt?

    "Die integrierte Gesundheitsversorgung umfasst die Prävention und Gesundheitsförderung, die medizinische, pflegerische und therapeutische Versorgung, die Langzeitpflege sowie die palliative Begleitung und sie ermöglicht die Koordination und Durchlässigkeit der Angebote und Leistungen. Die Vernetzung der Leistungserbringenden und Fachpersonen über den gesamten Behandlungspfad (virtuell · ambulant · stationär) und ihre strukturierte, verbindliche Zusammenarbeit steigert die Effizienz und Qualität der Gesundheitsversorgung für die gesamte Bevölkerung."

    Die Definition in der Strategie IGeL fokussiert primär auf die Gesundheitsversorgung im engeren Sinn, lässt aber nicht ausser Acht, dass wichtige Nahtstellen zu anderen Bereichen bestehen; insbesondere zum Sozial- und Bildungswesen sowie zur Zivilgesellschaft.

    Das Förderprogramm schliesst keine Bereiche der Gesundheitsversorgung aus und berücksichtigt auch Vorhaben, die einen Bogen zu weiteren Versorgungsbereichen (Sozial- und Bildungswesen) spannen.

  • Werden auch überkantonale Projekte berücksichtigt?

    Je nach Region im Kanton Luzern und die dort vorhandenen Ressourcen und Gegebenheiten können Projekte eine überkantonale Ausrichtung verfolgen. Bei überkantonalen Projekten wird der kantonale Beitrag daher anteilsmässig berechnet.
  • Wie werden Projekte/Angebote bekannt gemacht, damit von bestehenden Erfahrungen profitiert und Good Practice geteilt werden können?

    Alle Projekte, die über das Förderprogramm unterstützt werden, erhalten unter der Rubrik Projekte auf dieser Website ein Kurzporträt. Damit können sich interessierte Akteurinnen und Akteure gezielt mit für sie spannenden Projekten vernetzen. Gerne machen wir auch bereits bestehende, nicht über das Förderprogramm unterstützte Angebote der integrierten Gesundheitsversorgung bekannt. Sie können diese Beispiele über das Formular unter der Rubrik Projekte melden.

  • Wie werden Doppelspurigkeiten (z.B. parallele Vorhaben im gleichen Einzugsgebiet) verhindert?

    Die Koordinationsstelle stellt den Gesamtblick über die Projekte/Vorhaben sowie die Vernetzung mit der jeweiligen Planungs- und Versorgungsregion sicher. Entsteht der Eindruck, dass ähnliche Vorhaben parallel entwickelt werden, fördert die Koordinationsstelle die Vernetzung der involvierten Akteurinnen und Akteure, um die Ressourcen zu bündeln.
  • Können Projekte durch Gemeinden eingereicht werden?

    Gemeinden können Gesuche im Förderprogramm einreichen, wenn in der Projektorganisation auch Leistungserbringende beteiligt sind. 
  • Bietet der Kanton Unterstützung in der Leitung der Projekte?

    Der Kanton unterstützt mit seinem Förderbeitrag die Entwicklung resp. den Auf- und Ausbau von Gesundheitszentren und Gesundheitsnetzwerken. Mit dem Förderbeitrag kann beispielsweise die Projektleitung finanziert werden. Die Organisation der Projektleitung liegt in der Verantwortung der am Projekt beteiligten Akteurinnen und Akteuren
  • Müssen bei der Projekteinreichung bereits alle Projektbeteiligten definiert sein?

    Gesundheitszentren und Gesundheitsnetzwerke setzen sich aus verschiedenen Akteurinnen und Akteuren zusammen (siehe Beschrieb im Förderprogramm). Projekteingaben müssen daher durch Kooperationen verschiedener Akteurinnen und Akteure erfolgen.

    Da es sich beim Auf- und Ausbau von Gesundheitszentren und Gesundheitsnetzwerken um Entwicklungsprojekte handelt, kann sich im Projektverlauf die Projektorganisation erweitern.

  • Wann und wie müssen die verschiedenen Berufsgruppen ins Projekt involviert sein?

    Das Förderprogramm gibt vor, dass

    • ein Gesundheitszentrum neben Haus- und/oder Kinderärztinnen und -ärzten, medizinischen Praxisassistentinnen und -assistenten sowie Arztsekretärinnen und -sekretäre Fachpersonen aus mindestens drei weiteren Berufsgruppen beschäftigt.
    • sich ein Gesundheitsnetzwerk aus ambulanten, intermediären und stationären Leistungserbringenden aus mindestens fünf unterschiedlichen Berufsgruppen zusammensetzt.

    Die involvierten Berufsgruppen müssen eine aktive Rolle in der Versorgung der Patientinnen und Patienten einnehmen (direkter Patientenkontakt). Dieses Kriterium ist als Zielzustand zu verstehen, der im Projektverlauf erreicht werden soll. 

  • Was wird unter einer verbindlich geregelten und institutionalisierten Zusammenarbeit der Leistungserbringenden in einem Gesundheitsnetzwerk verstanden?

    Eine verbindliche Regelung der Zusammenarbeit ist eine Voraussetzung dafür, um innerhalb eines Gesundheitsnetzwerks ein gemeinsames Versorgungskonzept zu erarbeiten sowie Aufgaben, Rollen und Prozesse zu definieren. Die Regelung soll die Zusammenarbeit der Leistungserbringenden für eine optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellen. Das Förderprogramm gibt keine formalen Vorgaben zu den Anforderungen an Form/Inhalt der Regelung vor.
  • In welcher Rechtsform muss die Trägerschaft eines Gesundheitszentrums geregelt sein?

    Um ein Gesuch einzureichen, reicht eine Absichtserklärung der beteiligten Akteurinnen und Akteure. Das Förderprogramm gibt keine formalen Vorgaben zu den Anforderungen an die Rechtsform der Trägerschaft vor. Im Projektverlauf wird sich zeigen, welche Rechtsform am geeignetsten für das Vorhaben ist. 

  • Werden auch Studien/Forschungsprojekte unterstützt?

    Reine Forschungsprojekte (z.B. Grundlagenstudien) ohne praktische Umsetzung werden über das Förderprogramm nicht unterstützt.

    Jedes Projekt soll hinsichtlich Umsetzung, Zielerreichung und Nutzen evaluiert werden. Form und Umfang der Evaluation hängen dabei von der Art und Grösse des Projekts ab. Der Aufwand für die Fremd-/Selbst-Evaluation ist Teil des Projektbudgets und wird entsprechend durch das Förderprogramm mitfinanziert.

    Ziel der Evaluation ist es, die Weiterentwicklung des Projekts und die Überführung in die Regelstruktur zu unterstützen sowie die Erfahrungen nutzbar zu machen. Die einzelnen Projektevaluationen fliessen zudem in die übergeordnete Berichterstattung zum Förderprogramm ein, die eine Grundlage für die politische Diskussion darstellt.

     

  • Werden digitale Instrumente bzw. technische Kommunikationslösungen für eine institutionalisierte Zusammenarbeit mitfinanziert?

    Digitale Instrumente stellen für die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Leistungserbringenden eine wichtige Rahmenbedingung dar. Förderbeiträge an digitale Instrumente bzw. technische Kommunikationslösungen sind daher möglich. 

    Das Gesundheits- und Sozialdepartement setzt aktuell ein Projekt zur Förderung der Dateninteroperabilität zwischen den Leistungserbringenden um (Massnahme 1.2.3 aus dem Aktionsplan IGeL). Die Konzeptstudie soll die Entscheidgrundlage für ein allfälliges kantonales Umsetzungsprojekt schaffen. Konkret geht es dabei um Lösungen zur Schaffung von Schnittstellen zwischen den bestehenden Software-Lösungen der einzelnen Leistungserbringenden.

Aktionsplan

Während die Strategie die strategischen Grundlagen definiert, beschreibt der Aktionsplan, wie die Umsetzung in der Phase 2026-2030 vorgesehen ist. Dazu sind in vier Handlungsfeldern sechs Ziele mit insgesamt fünfzehn Massnahmen definiert.

An dieser Stelle wird laufend zur Umsetzung dieser Massnahmen informiert.

  • Massnahme 1.2.3 Dateninteroperabilität

    Massnahme

    Das GSD setzt zusammen mit den Leistungserbringenden (LERB) ein Projekt zur Verbesserung der Dateninteroperabilität zwischen den LERB um. (Massnahme 3 «Digitalisierung», Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024, B 36)

    Beschrieb

    Zur Vorbereitung eines Pilotprojekts zur Verbesserung der Dateninteroperabilität zwischen den LERB hat das GSD eine Konzeptstudie in Auftrag gegeben. Die Konzeptstudie soll in einem angemessenen Detaillierungsgrad die Machbarkeit und die Erfolgsaussichten eines regionalen Gesundheitsdatenraums prüfen. Im Mittelpunkt steht die Definition von Eckpunkten für die Konzeption eines funktionalen digitalen Gesundheitsökosystems, das technische Machbarkeit, prozessuale Funktionalität, ökonomische Tragbarkeit und politische sowie rechtliche Akzeptanz zu einem Gesamtbild verbindet.

    Ein zentrales Erfolgskriterium ist die technologische Souveränität der Leistungserbringenden. Die zu prüfenden Ansätze müssen die Weiternutzung bestehender Primärsysteme (Software der LERB) über offene Schnittstellen ermöglichen, um Investitionsschutz zu garantieren und neue Abhängigkeiten zu vermeiden.

    Involvierte

    Auftraggeber: GSD (Dienststelle Gesundheit und Sport)

    Auftragnehmer: Enrico Kopatz

    Echogruppe: Leistungserbringende aus dem stationären und ambulanten Bereich

    Zeithorizont

    Januar bis April 2026 (Konzeptstudie)

    darauffolgend allfälliges Umsetzungsprojekt startet voraussichtlich 2026


  • Massnahme 2.1.1 Planungs- und Versorgungsregionen

    Massnahme

    Das GSD treibt zusammen mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG) die Etablierung der gesetzlich vorgesehenen und vom Regierungsrat festgelegten Planungsregionen der Langzeitpflege im Kanton Luzern voran und fördert deren Weiterentwicklung in Richtung Planungs- und Versorgungsregionen der Gesundheitsversorgung mit dem Ziel, die wohnortsnahe Grundversorgung langfristig sicherzustellen.

    Beschrieb

    Zur Umsetzung der Strategie IGeL ist sowohl die kantonale Gesamtperspektive (übergeordnete Grundlagen und Planung) als auch die regionale Perspektive (regionale Planung und Umsetzung) wichtig.

    Gemäss § 2b Absatz 3 des Betreuungs- und Pflegegesetzes des Kantons Luzern vom 13. September 2010 (BPG, SRL Nr. 867) bilden die Gemeinden für die Pflegeheimplanung maximal sechs geografisch zusammenhängende Planungsregionen. Der erweiterte, koordinative Auftrag der Planungsregionen entstammt den Zielen des Altersleitbild 2010 respektive der Alterspolitik als kommunaler Aufgabe.

    Behörden und Leistungserbringende planen und steuern die Angebote noch nicht im Sinne der integrierten Gesundheitsversorgung. Die gesetzlich festgelegten Planungsregionen lassen sich inhaltlich und räumlich weiterentwickeln, um diese Potenziale auszuschöpfen. Dabei können bestehende Strukturen und Erfahrungen genutzt werden. Die Stärkung und Weiterentwicklung der Planungsregionen entspricht der Stossrichtung der Versorgungsplanung Langzeitpflege 2026-2035, die auch vom Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) unterstützt wird. Vor diesem Hintergrund lancieren GSD und VLG ein Projekt zum Auf- und Ausbau der Planungs- und Versorgungsregionen.

    Involvierte

    Auftraggebende: GSD und VLG

    Kernteam: Vertretungen GSD, VLG und Planungsregionen Alterspolitik

    Echogruppe: Gemeinden, Leitende der Planungsregionen Alterspolitik, Verbände der Leistungserbringenden, weitere Organisationen und Institutionen, Hochschule Luzern

    Zeithorizont

    Januar 2026 bis Juli 2027


Sammlung bestehender Initiativen

Um Vorhaben, Projekte und Angebote der integrierten Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern bekannt zu machen, soll hier eine Sammlung dieser Initiativen entstehen. Einerseits publiziert das GSD diejenigen Projekte, die im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden. Andererseits sollen weitere Initiativen aus dem Kanton Luzern vorgestellt werden.

Gibt es in Ihrer Institution/Organisation eine solche Initiative, die hier präsentiert werden soll? Nutzen Sie das Kurzformular, um die Initiative zu melden. Nach einer kurzen Prüfung durch das GSD wird das Beispiel auf der Website veröffentlicht. 

Forum

Das Forum IGeL begleitet und unterstützt die Umsetzung der Strategie, des Aktionsplans und des Förderprogramms, dient dem laufenden Wissens- und Erfahrungsaustausch unter den Akteurinnen und Akteuren der Gesundheitsversorgung und bietet eine Plattform für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung. Zur Erfüllung der Ziele und Aufgaben des Forums IGeL sind verschiedene Gremien in jeweils unterschiedlicher Zusammensetzung  vorgesehen.

 

  • Steuergruppe

    Michaela Tschuor, Vorsteherin Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD)

    Cornel Kaufmann, Departementssekretär (GSD)

    Edith Lang, Leiterin Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG)

    David Dürr, Leiter Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE)

    Claudia Röösli, Vorstandsmitglied Verband Luzerner Gemeinden (VLG)

  • Koordinationsstelle

    Caroline Kaplan, wissenschaftliche Mitarbeiterin (GSD)
  • Advisory Board

    Besetzung in Vorbereitung
  • Fachgruppen

    Ausschreibung folgt zu gegebener Zeit
  • Gremien Planungs- und Versorgungsregionen

    Die Gremien werden aktuell in einem Projekt von Kanton und Gemeinden (Verband Luzerner Gemeinden VLG) entwickelt und zu gegebener Zeit hier publiziert.
Organigramm Forum IGeL
Organigramm Forum IGeL

News

Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung der Strategie integrierte Gesundheitsversorgung Kanton Luzern 2035 ff.

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Weitere Info-Veranstaltungen zum Förderprogramm

Start Umsetzung

Im Februar 2026 finden weitere Info-Veranstaltungen zum Förderprogramm statt (siehe Agenda). 

 

Umsetzung startet

Start Umsetzung

Der erste Newsletter vom 18. Dezember 2025 informiert über die verabschiedeten Grundlagen zur Strategie IGeL.

 

Zweite Veranstaltung IGeL

Am 17. Oktober 2025 fand die zweite Veranstaltung zur Strategie integrierte Gesundheitsversorgung statt.

Agenda

Hier finden Sie Informationen zu kommenden Veranstaltungen rund um die integrierte Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern.

Wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen, auf die Sie hier aufmerksam machen möchten, können Sie diese der Koordinationsstelle (igel.gsd@lu.ch) melden. 

 

Veranstaltung   Datum Uhrzeit Ort Veranstalter Kurzbeschrieb Weitere Informationen
 Informationsveranstaltung zum Förderprogramm (Förderrunde 1)  03.02.2026  08.00-08.30 Uhr  Teams  GSD Kurze Präsentation zum Förderprogramm mit anschliessender Fragerunde Teilnahme ohne Anmeldung möglich
 Informationsveranstaltung zum Förderprogramm (Förderrunde 1)  05.02.2026  17.00-17.30 Uhr  Teams  GSD Kurze Präsentation zum Förderprogramm mit anschliessender Fragerunde Teilnahme ohne Anmeldung möglich
 Zwischenhalt-Veranstaltung zur Strategie IGeL  24.06.2026  08.00-09.30 Uhr Teams (Link folgt)  GSD Rückblick auf die erste Förderrunde, Ausblick auf die zweite Förderrunde, weitere Informationen zur Umsetzung der Strategie IGeL, Austausch Teilnahme ohne Anmeldung möglich
 Informationsveranstaltung zum Förderprogramm (Förderrunde 2)  29.06.2026   17.00-17.30 Uhr  Teams  GSD Kurze Präsentation zum Förderprogramm mit anschliessender Fragerunde Teilnahme ohne Anmeldung möglich
 Informationsveranstaltung zum Förderprogramm (Förderrunde 2)  30.06.2026   08.00-08.30 Uhr  Teams  GSD Kurze Präsentation zum Förderprogramm mit anschliessender Fragerunde Teilnahme ohne Anmeldung möglich
 Informationsveranstaltung zum Förderprogramm (Förderrunde 2)  03.07.2026  13.00-13.30 Uhr  Teams  GSD Kurze Präsentation zum Förderprogramm mit anschliessender Fragerunde Teilnahme ohne Anmeldung möglich

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich telefonisch oder per Mail an die Koordinationsstelle integrierte Gesundheitsversorgung wenden.

Caroline Kaplan, Koordinationsstelle integrierte Gesundheitsversorgung Kanton Luzern

Gesundheits- und Sozialdepartement

Bahnhofstrasse 15

6002 Luzern

Tel. 041 228 58 03

igel.gsd@lu.ch